Abkürzungen

ESP37A Am Ende der EDV-Codes steht die Kurzbezeichnung der Wagengruppe, hier: Kategorie A.
AC Klimaanlage
AUT Automatik
CDW/LDW Haftungsbefreiung bzw. -beschränkung für Schäden am Mietwagen ohne bzw. mit Selbstbeteiligung
(ähnlich einer Vollkaskoversicherung)
D Dieselfahrzeug
HS Hochsaison
NS Nebensaison
SB Selbstbeteiligung/Selbstbehalt
ST Anzahl der Sitze bei Minivans (max. Personenzahl)
STW Kombi mit Heckklappe (generell 4türig)
T Anzahl der Türen
TD Turbodiesel
TP Diebstahlschutz
4WD Vierradangetriebenes Fahrzeug

driveFTi ist Vermittler

VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN

driveFTI ist eine Marke der Frosch Touristik GmbH (FTI) und vermittelt ausschließlich weltweit den Abschluß von Mietverträgen mit verschiedenen Autovermietfirmen. Im Rahmen der Vermittlung lässt driveFTI das vom Kunden gewünschte Fahrzeug bei dem Mietwagenunternehmen reservieren. Die Bestätigung der gewünschten Fahrzeugreservierung erfolgt in der Regel sofort; nur in Ausnahmefällen (z.B. bei einigen Einwegmieten, bei Sonderfahrzeugen oder Sonderzubehör) muss beim Autovermieter angefragt werden. Nach Reservierungsbestätigung erhält der Kunde einen Gutschein-Voucher (bei kurzfristigen Buchungen auch per Fax), den der Kunde bei Anmietung des Fahrzeuges dem Vermieter vorlegen muss.

Bezahlung
Der sich aus der Reservierungsbestätigung ergebende Mietpreis ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn gegen Aushändigung des Gutschein-Voucher zur Zahlung fällig.
Wünschen Sie ausnahmsweise die Übersendung der Reiseunterlagen, so stellen Sie bitte sicher, dass der Mietpreis 14 Tage vor Mietbeginn dem auf der Reservierungsbestätigung genannten Konto bereits gutgeschrieben ist, damit der rechtzeitige Versand der Unterlagen gewährleistet ist.


Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an den in der Reservierungsbestätigung oder Rechnung von DriveFTI angegebenen Empfänger geleistet werden. Fehlt die Angabe eines Zahlungsempfängers, ist der Reisende berechtigt, die Zahlung an das buchende Reisebüro zu leisten.

Fahrzeugkategorien

Reservierungen und Bestätigungen gelten grundsätzlich nur für die gebuchte Fahrzeugkategorie, niemals für ein bestimmtes Modell. Die vermittelten Autovermieter unterhalten Fahrzeugflotten mit mehreren Typen vergleichbarer Grösse und Ausstattung. Daher behalten sie sich vor, Kunden ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug wie das als Beispiel genannte zur Verfügung zu stellen, was in keinem Fall zu Forderungen, z.B. wegen erhöhtem Treibstoffverbrauch o.ä, berechtigt.

Fahrzeugübernahme und -rückgabe

Bereits zum Zeitpunkt der Buchung legen Sie fest, wann und an welcher Station des Autovermieters Sie den Mietwagen übernehmen und zurückgeben werden. Bei Übernahme am Flughafen benötigen wir die Angabe der Flugnummer und der voraussichtlichen Ankunftzeit, damit bei eventuellen Flugverspätungen die Reservierung aufrechterhalten werden kann. Bei Anmietungen im Stadtbüro genügt die Angabe der Uhrzeit.

Kundenservice
Sollte es doch zu vor Ort nicht zu klärenden Problemen kommen, wenden Sie sich bitte über Ihr Reisebüro an unseren Kundendienst. FTI versucht gerne, Ihnen zu helfen. Hierzu benötigen wir aber jedenfalls eine Kopie des vor ort geschlossenen Mietvertrages sowie eine Voucherkopie.

Mietkonditionen und Mietvertrag

Die allgemeinen Mietkonditionen entnehmen Sie bitte unserer Rubrik „Das Wichtigste zur Anmietung in aller Kürze".
Die Sonderkonditionen der verschiedenen Anbieter finden Sie unter dem Punkt "Details" bei Ihrer Buchungsanfrage. Der Mietvertrag wird aufgrund der Vermittlung von driveFTI vor Ort mit dem Mietwagenunternehmen direkt geschlossen und richtet sich nach den jeweiligen Konditionen der Autovermietfirma.


Selbstbeteiligung
In der Regel ist es bei den meisten Autovermietungen notwendig, vor Ort eine Sicherheitskaution per Kreditkarte oder bar zu hinterlegen. Im Falle von Unfällen, Beschädigungen und Diebstählen des gemieteten Fahrzeugs wird diese hinterlegte Kaution von den Autovermietungen für die Selbstbeteiligung einbehalten. Diese Selbstbeteiligung wird von FTI bei Mietwagenbuchungen, die im Voraus erfolgen, übernommen. Das heisst, dass kein Abschluss einer gesonderten Versicherung vor Ort zum Ausschluss der Selbstbeteiligung erforderlich ist.

Ausgenommen von der Erstattung ist Folgendes:
  • Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen
  • Grob fahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer
  • Schäden an Ölwanne oder Unterboden
  • Folgekosten wie bspw. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
  • Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels
  • Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall beschädigt oder aus dem Auto gestohlen wurden
Ebenso kann keine Erstattung erfolgen, wenn der Hauptschaden von der Versicherung vor Ort (Teil- oder Vollkasko) nicht reguliert wird, da hier das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit angenommen wird.

Im Schadensfall muss vor Ort die folgende Vorgehensweise unbedingt eingehalten werden:
  • umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation
  • umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes sofern ein Unfallgegner beteiligt ist
  • Ausstellung und Unterschrift eines Schadensberichtes durch die Station vor Ort bei Rückgabe des Fahrzeuges
Folgende Unterlagen müssen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an den FTI - Kundendienst gesendet werden:
  • Schadens- und Polizeibericht
  • Kopie des Mietvertrags
  • Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung der Autovermietung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte)
Ergänzend gelten die Bedingungen des Mietvertrages.


Umbuchungen
Umbuchungen sind nur durch Rücktritt von der Mietwagenbuchung mit anschließender Neubuchung gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 28 möglich.
Umbuchungen vor Mietbeginn müssen über FTI bzw. das Reisebüro grundsätzlich spätestens 24 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Mietbeginn erfolgen (sofern der Mietbeginn auf einen Montag fällt, muss diese jedoch spätestens am vorangehenden Samstag erfolgen). Nach diesem Zeitpunkt ist eine Umbuchung nicht mehr möglich.
Umbuchungen nach Mietbeginn (etwa Verlängerung der Mietdauer, Änderung des Rückgabeortes) sind mit der jeweiligen Autovermietfirma zu den vor Ort geltenden Konditionen abzuwickeln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass derartige Änderungen grundsätzlich Nachbelastungen zur Folge haben können, die vom Kunden zu tragen sind. Bei Verkürzung der Mietdauer oder Übernahme einer kleineren Fahrzeugkategorie erfolgt keine Rückerstattung. Dies gilt auch dann, wenn der Mietwagen verspätet übernommen wird oder früher abgegeben wird.


Stornierung
Stornierungen müssen, wenn möglich, in schriftlicher Form bei FTI erfolgen. Stornierungen erlangen ihre Gültigkeit mit dem Eingang während der üblichen Geschäftszeiten von FTI. Bei Stornierung der Mietwagenbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von € 28 berechnet.

Haftungsbeschränkungen

driveFTI haftet als Vermittler ausschliesslich für die ordnungsgemässe Erbringung der Mietwagenvermittlung. Eine Haftung besteht somit nicht bei Nichtbeachtung der Hinweise in diesem Katalog oder bei Nichtbeachtung selbstverständlicher und allgemeiner Pflichten im Straßenverkehr, so etwa bei:
  • Fehlen oder Ungültigkeit der zur Anmietung erforderlichen Dokumente (Führerschein, Reisepass, Voucher, Kreditkarte)
  • Nichtbeachtung von Mindest- und Höchstalterregelungen
  • Fahruntüchtigkeit infolge von Alkohol- oder Drogenkonsum o.ä.


Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages einschließlich dieser Vermittlungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vermittlungsvertrages zur Folge. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Für den Fall, dass der Reisende nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche von dem Vermittler gegen den Kunden der Gerichtsstand München vereinbart.


Gültigkeit
Die angegebenen Preise und Konditionen sind gültig von Oktober 2005 bis Oktober 2006 (Die Autovermieter behalten sich Änderungen während der Saison vor).

Ihr Vermittlungspartner:
Frosch Touristik GmbH, drive FTI
Friedenstr. 32
81671 München
AG München, HRB 71745


Das Wichtigste zur Anmietung in aller Kürze

Einwegmieten

Einwegmieten sind in den meisten Ländern und Regionen problemlos möglich, müssen aber bereits zum Zeitpunkt der Reservierung angefragt und bestätigt werden. Die Gebühren für Einwegmieten können – sofern nicht bereits im jeweiligen Info-Block erwähnt – bei driveFTI angefragt werden und sind stets zuzüglich Steuern vor Ort direkt an den Vermieter zu bezahlen. Einwegmieten sind nicht immer mit allen Fahrzeugkategorien gestattet bzw. unterliegen zusätzlich einer Mindestmietdauer.

Fahrbeschränkungen

Natürlich hat auch in bezug auf Fahrbedingungen oder -beschränkungen jede Destination ihre Besonderheit, auf die wir in den jeweiligen Einführungsseiten allgemein eingehen. So führt i.d.R. die Missachtung von Fahrbeschränkungen, wie z.B. dem Fahrverbot auf nichtasphaltierten Strassen, zum Verlust des Versicherungsschutzes. Detailliertere Informationen über Fahrbeschränkungen nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage.

Fahrerlaubnis/Dokumente

Alle Fahrer müssen – sofern nicht anders erwähnt – seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen nationalen Führerscheins sein. Der Originalführerschein ist in Verbindung mit dem gültigen Reisepass/Personalausweis bei Anmietung vorzulegen.
Bei Ferndestinationen empfehlen wir die zusätzliche Mitnahme des Internationalen Führerscheins (besonders für Inhaber des „grauen” Führerscheins). In Destinationen, wo der internationale Führerschein Vorschrift ist, haben wir dies vermerkt.


Fahrzeuge
Die angegebenen Fahrzeugtypen sind nur Beispiele! Reservierungen erfolgen nur für die jeweilige Wagengruppe (s. Abkürzungen), nicht jedoch für ein bestimmtes Modell. Auch für Fahrzeuge mit Vierradantrieb gilt in der Regel Fahrverbot abseits asphaltierter öffentlicher Strassen.

Grenzverkehr

Die Einreise mit dem Mietwagen in andere Länder muss bereits bei Buchung angefragt werden und bedarf der Genehmigung des jeweiligen Vermieters. Häufig gibt es Einschränkungen für grenzüberschreitenden Verkehr und/oder höhere, vor Ort zu entrichtende Versicherungsgebühren.

Hotelzustellungen
In vielen – meist europäischen – Destinationen bieten wir die Möglichkeit der Hotelanlieferung. In einigen Zielgebieten sind die Gebühren für diesen Service bereits im Preis inkludiert! Hotelzustellungen bedürfen oft der Bestätigung durch den Vermieter und sind deshalb meistens nur auf Anfrage zu reservieren. Im Einzelfall nutzen Sie vor Ort einen Transfer des Vermieters vom Hotel zur nächstgelegenen Station, an der die Vermietung erfolgt.

Inkludierte Leistungen

Unbegrenzte Freikilometer (-meilen), Vollkaskoschutz (CDW/LDW), Diebstahlschutz (TP), Haftpflichtversicherung, Flughafengebühren, Steuern und lokale Gebühren sind in den driveFTI-Mietpreisen enthalten – sofern nicht anders aufgeführt.

Kaution

Es ist meist vorgeschrieben, die Kaution per Kreditkarte zu stellen. Diese muss in jedem Fall auf den Hauptmieter/Fahrer ausgestellt sein. Barkautions-Hinterlegungen sind bei Buchung anzumelden (Rückgabe der Kaution erfolgt immer in der Landeswährung!) Alle Angaben zur Höhe der Kaution dienen lediglich als Richtwerte.

Kosten vor Ort
Die vor Ort zu zahlenden Zusatzleistungen und Gebühren sowie Deckungssummen und ggfs. anfallende Selbstbehalte sind – meist in Landeswährung – angegeben.
Alle vor Ort zu zahlenden Beträge verstehen sich zzgl. der örtlichen Steuern und Gebühren und können sich jederzeit ohne Vorankündigung seitens der Autovermieter ändern (Stand 10/2005).


Mindest- und Höchstalter
Unsere Partner schreiben für alle Destinationen ein Mindest-, teilweise auch ein Höchstmietalter für Fahrer und Zusatzfahrer vor. Dieses kann für Fahrer und Zusatzfahrer unterschiedlich sein, aber auch je Wagengruppe variieren. Für "junge Fahrer" fallen vor Ort oft zusätzliche Gebühren an.

Preisberechnung
Der Anmiettag bestimmt den Preis für die gesamte Mietdauer. Der Mietpreis berechnet sich nicht nach Kalendertagen, sondern im 24-Stunden-Rhythmus, beginnend mit Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübernahme. Die allgemeine Toleranzgrenze bei der Fahrzeugrückgabe liegt bei 59 Minuten, bei Hertz 29 Minuten, danach kann es zu Nachbelastungen durch den Autovermieter kommen.

Sonderzubehör
Sonderzubehör wie Kindersitz, Dachgepäckträger o. ä. sollte bereits zum Zeitpunkt der Buchung als Kundenwunsch angegeben werden. Je nach Vermieter wird diese Zusatzausstattung definitiv rückbestätigt oder lediglich in der Buchung vermerkt. Die Gebühren für Sonderzubehör sind in Landeswährung angegeben und vor Ort zuzüglich Steuern direkt an den Vermieter zu bezahlen.

Treibstoff
Je nach Vermieter gibt es folgende Optionen: A. Kauf der ersten Tankfüllung zu marktüblichen Preisen, d.h. Sie können den Mietwagen mit leerem Tank wieder zurückbringen. Für Restbenzin erfolgt keine Rückerstattung. Bei manchen Vermietern ist der Kauf eines halben oder vollen Tanks jedoch Pflicht. B. Sie erhalten das Fahrzeug voll getankt und müssen es auch so wieder abgeben. Bei nicht vollem Tank zum Zeitpunkt der Rückgabe wird Ihnen das fehlende Benzin plus eine hohe Gebühr (Betankungsservice) berechnet.

Unfall / Diebstahl

Bitte rufen Sie in jedem Falle die Polizei zu Hilfe. Auch die Versicherungsleistungen können generell ohne offizielle Schadensaufnahme durch die Polizei nicht in Anspruch genommen werden.

Verkehrsdelikte
Bitte nehmen Sie Strafzettel oder Bussgelder bei Verkehrsdelikten im Ausland ernst und begleichen Sie diese direkt vor Ort . Autovermieter sind sehr wohl in der Lage, Ihnen zusätzlich zum Bussgeld auch die Nachsendung teuer weiterzubelasten, selbst wenn Sie bereits wieder zu Hause sind. Auch kann es bereits bei der Rückgabe ansonsten zu erheblichen Schwierigkeiten kommen.

Versicherungsleistungen

Die Versicherungsgebühren und -leistungen unterscheiden sich pro Vermieter und Destination. Details entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Info-Block. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Bestimmungen des Mietvertrages, die durch den Vertragsabschluss vor Ort bindend sind. Generell gilt, dass ohne offizielle Schadensaufnahme durch die Polizei die im Mietvertrag eingeschlossenen Versicherungsleistungen nicht abgefordert werden können. Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist, dass die Benutzung des Mietwagens nicht gegen die Bestimmungen im Mietvertrag verstösst (z.B. das Fahren ohne Eintrag im Mietvertrag oder unter Alkohol-/Drogeneinfluss).

Zusätzliche Fahrer

müssen in jedem Fall ausdrücklich im Mietvertrag eingetragen werden. Ansonsten ist der Versicherungsschutz nicht gewährleistet.
Bei einigen Autovermietern sind die Gebühren für zusätzliche Fahrer bereits im Mietpreis enthalten, bei anderen wird die Gebühr vor Ort extra pro Miettag und Zusatzfahrer zzgl. Steuern berechnet.


Zusatzversicherungen vor Ort

Die Autovermieter bieten vor Ort häufig optionale Versicherungsleistungen an, wie Insassenunfall- oder Reisegepäckversicherungen, u.a.. Diese Versicherungen können Sie direkt mit dem Vermieter abschließen und auch vor Ort zuzüglich Steuern bezahlen. Nachträgliche Rückerstattungen sind ausgeschlossen.